Hensel Europa-Innentüren
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Verkaufs- und Zahlungsbedingungen)
1. Allgemeine Bestimmungen
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Abweichende mündliche Vereinbarungen sind nur in Absprache mit einem unserer Gesellschafter und schriftlicher Bestätigung gültig.
Abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote
Wir können unsere Angebote bis zur Annahme jederzeit widerrufen. Angaben in den Angeboten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind bei Verlangen oder nicht Zustandekommen des Vertrages unverzüglich zurückzusenden.
3. Bestellungen
Bestellungen werden nur in schriftlicher Form, d.h. per FAX, eMail oder Brief, vorzugsweise auf dem der Rechnung beigefügten Bestellschein entgegengenommen. Wir sind berechtigt, von der Annahme weiterer Bestellungen abzusehen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist.
4. Preise und Zahlungsweise
Preise gelten ab Werk und sind „Abhol-Nettopreise", d.h., wir gewähren generell kein Skonto. Hinzu kommt in jedem Fall die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Rechnungen werden unter dem Datum des Abholtermins ausgestellt. Die Berechnung erfolgt zu den an diesem Tage gültigen Preise. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der uns jeweils berechneten Bankzinsen und Spesen.
5. Fertigungszeit, Abholung
Fertigungszeiten sind annähernd anzusehen und werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Vom Kunden zugesagte Abholtermine sind einzuhalten.
Bei verspäteter Abholung werden Lagerkosten erhoben.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum sämtlicher Liefergegenstände bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Bezahlung durch Scheck gilt nicht das Ausstellungsdatum, sondern der Tag der Einlösung. Die von uns gelieferte Ware ist von anderer Seite nicht pfändbar. Die Ansprüche des Weiterverkäufers gegen den Käufer auf Bezahlung des Kaufpreises gehen in jedem Fall dann auf uns über. Der Käufer ist verpflichtet, uns von irgendwelchen Pfändungen sofort in Kenntnis zu setzen.
7. Mängelrügen
Der Kunde hat die Ware auch bei Teillieferungen, unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Die Untersuchung erstreckt sich auf sämtliche Teile der Lieferung. Erkannte Mängel hat der Kunde uns sofort und in jedem Fall schriftlich anzuzeigen.
D.h., sobald die Ware verändert wird, erlischt jedes Recht auf Beanstandung.
Bei Beschädigungen der Ware, insbesondere: gebrochene Kanten der Türen, trifft den Kunden die Beweislast dafür, dass die Schäden in unserem Verantwortungsbereich und nicht während des Transports, der Lagerung oder Weiterbehandlung entstanden sind.
8. Gewährleistung
Holz ist ein gewachsener Werkstoff, d.h., Furnierstämme fallen in Farbe und Struktur unterschiedlich aus. Solche Unterschiede, speziell in der Struktur, gibt es sogar innerhalb eines Stammes. Wir machen darauf aufmerksam, dass naturbedingte Unterschiede und Eigenarten der verschiedenen Holzarten kein Reklamationsgrund sind. Ebenso weisen wir darauf hin, dass bei unsachgemäßem Einbau, besonders auffällig bei weißen Elementen, an den Gehrungen unschöne Luftspalte entstehen, die nicht von uns zu vertreten und somit kein Reklamationsgrund sind. Bei berechtigten Beanstandungen behalten wir uns vor, die Ware zurückzunehmen oder nach vorheriger schriftlicher Angabe der entstehenden Kosten die Ware durch den Kunden in Ordnung bringen zu lassen.
Bei Rücknahme der Ware erhält der Kunde, ohne Berechnung von Kosten und Zinsen, die geleistete Zahlung zurück. Kosten für Minderung und Verspätung des Einbaus sowie Kosten für den Ein- und Ausbau und Transportkosten gehen nicht zu unseren Lasten.
9. Gerichtsstand
Sitz der Firma HENSEL Zimmertürenfabrik GmbH.